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Lohnabrechnung im Arbeitgebermodell

  • vor 1 Tag
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 12 Stunden

zwei Frauen schauen auf einen Bildschirm und unterhalten sich.

Assistenzkräfte abrechnen ohne Bürokratie: Die Lohnabrechnung im Arbeitgebermodell ist budgetfähig



Viele Menschen entscheiden sich im Rahmen des Persönlichen Budgets für das Arbeitgebermodell, weil sie ihre Assistenz selbstbestimmt organisieren möchten. Gleichzeitig taucht schnell eine zentrale Frage auf:

Wie läuft die Lohnabrechnung – und wer bezahlt das eigentlich?

Die gute Nachricht vorweg: Die Kosten für die Lohnabrechnung im Arbeitgebermodell sind budgetfähig. Das bedeutet, sie können – und müssen – vom zuständigen Leistungsträger übernommen werden.



Warum die Lohnabrechnung budgetfähig ist

Wenn du im Arbeitgebermodell tätig bist, übernimmst du Verantwortung für deine Assistenzkräfte. Damit du diese Rolle rechtssicher ausüben kannst, brauchst du eine korrekte Lohnabrechnung inklusive aller gesetzlichen Meldungen.

Diese Verwaltungsleistung gehört zu den notwendigen Kosten des Arbeitgebermodells. Genau deshalb sind Lohnabrechnungsservices Teil der anerkannten Budgetkosten im Persönlichen Budget.

Ohne Lohnabrechnung kein Arbeitgebermodell – und deshalb muss sie finanziert werden.



Wie die Lohnabrechnung im Arbeitgebermodell praktisch funktioniert

Viele stellen sich unter Lohnabrechnung komplizierte Prozesse und viel Bürokratie vor. In der Praxis kann es jedoch sehr klar und strukturiert ablaufen.


1. Du übermittelst nur die relevanten Daten

Als Arbeitgeber:in gibst du monatlich weiter

(Beispiel kann von den tatsächlichen Werten abweichen):

  • die gearbeiteten Stunden

  • Zuschlagszeiten (z. B. Nacht, Wochenende, Feiertag)

  • Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankheit

Mehr musst du nicht vorbereiten.


2. Wir kümmern uns um den Rest

Auf Basis deiner Angaben übernehmen wir die komplette Lohnabrechnung im Arbeitgebermodell. Das bedeutet:

  • Erstellung der monatlichen Abrechnungen

  • Berechnung aller Abzüge

  • Meldungen an Sozialversicherungsträger

  • Meldungen an das Finanzamt

  • Kommunikation mit Krankenkassen

  • Vorbereitung aller notwendigen Nachweise

Du musst dich nicht durch Meldeportale arbeiten oder Fristen überwachen.Wir regeln das.


3. Deine Aufgaben bleiben überschaubar

Trotz externer Unterstützung bleibst du rechtlich Arbeitgeber:in. Das heißt, ein paar Schritte gehören weiterhin zu deinem Verantwortungsbereich

  • Du zahlst die Löhne anhand des Überweisungsprotokolls aus.

  • Du unterschreibst SEPA-Mandate für Berufsgenossenschaft, Finanzamt und Sozialversicherungsträger - so können die Behörden die Sätze unkompliziert abbuchen.

  • Du prüfst regelmäßig deine Konto-Ein- und Ausgänge.

  • Du behältst dein Budget im Blick.

Das war’s im Kern.

Keine eigenen Meldungen. Keine komplizierten Berechnungen. Keine Unsicherheit bei Fristen.


Warum diese Struktur so wichtig ist

Das Arbeitgebermodell steht für Selbstbestimmung. Gleichzeitig soll es dich nicht mit Verwaltungsaufgaben überfordern. Eine klar organisierte Lohnabrechnung für Assistenzkräfte im Arbeitgebermodell sorgt dafür, dass:

  • alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind

  • deine Assistenzkräfte korrekte Abrechnungen erhalten

  • dein Budget transparent eingesetzt wird

  • du dich auf deinen Alltag konzentrieren kannst

Gerade im deutschen System mit seinen festen Meldewegen und Abgabenpflichten schafft eine professionelle Abwicklung enorme Entlastung




FAQ

Was kostet die Lohnabrechnung im Arbeitgebermodell?

Die Kosten für die Lohnabrechnung sind im Arbeitgebermodell budgetfähig. Sie gehören zu den notwendigen Verwaltungskosten und werden vom zuständigen Leistungsträger im Rahmen des Persönlichen Budgets übernommen. Gerne erstellen wir Dir auf Anfrage ein unverbindliches Angebot

Ist die Lohnabrechnung im Persönlichen Budget verpflichtend?

Ja. Wenn du Assistenzkräfte im Arbeitgebermodell beschäftigst, bist du gesetzlich verpflichtet, eine korrekte Lohnabrechnung durchzuführen und alle Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzamt zu übermitteln.

Was muss ich als Arbeitgeber:in selbst erledigen?

Du übermittelst monatlich die benötigten Infos, beispielsweise:

  • gearbeitete Stunden

  • Zuschlagszeiten (z. B. Nacht, Wochenende, Feiertag)

  • Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankheit

Außerdem:

  • zahlst du die Löhne anhand des Überweisungsprotokolls aus

  • unterschreibst SEPA-Mandate für Berufsgenossenschaft, Finanzamt und Sozialversicherung

  • prüfst regelmäßig deine Konto-Ein- und Ausgänge

Alle Meldungen und Berechnungen übernehmen wir.

Darüber hinaus hast du als Arbeitgeber:in im Privathaushalt auch weitere Pflichten. Was genau zu deinen Aufgaben gehört sprengt hier den Rahmen (schreib uns gern, wenn wir hier einen gesonderten Artikel zu schreiben sollen.)

Wer macht die Meldungen an Krankenkasse und Finanzamt?

Die vollständigen Meldungen an Sozialversicherungsträger, Finanzamt und weitere zuständige Stellen werden im Rahmen der professionellen Lohnabrechnung übernommen. Du musst dich nicht selbst durch Meldeportale oder Fristen arbeiten


 
 
 

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