Lohnabrechnung im Arbeitgebermodell
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Aktualisiert: vor 12 Stunden
Assistenzkräfte abrechnen ohne Bürokratie: Die Lohnabrechnung im Arbeitgebermodell ist budgetfähig
Viele Menschen entscheiden sich im Rahmen des Persönlichen Budgets für das Arbeitgebermodell, weil sie ihre Assistenz selbstbestimmt organisieren möchten. Gleichzeitig taucht schnell eine zentrale Frage auf:
Wie läuft die Lohnabrechnung – und wer bezahlt das eigentlich?
Die gute Nachricht vorweg: Die Kosten für die Lohnabrechnung im Arbeitgebermodell sind budgetfähig. Das bedeutet, sie können – und müssen – vom zuständigen Leistungsträger übernommen werden.
Warum die Lohnabrechnung budgetfähig ist
Wenn du im Arbeitgebermodell tätig bist, übernimmst du Verantwortung für deine Assistenzkräfte. Damit du diese Rolle rechtssicher ausüben kannst, brauchst du eine korrekte Lohnabrechnung inklusive aller gesetzlichen Meldungen.
Diese Verwaltungsleistung gehört zu den notwendigen Kosten des Arbeitgebermodells. Genau deshalb sind Lohnabrechnungsservices Teil der anerkannten Budgetkosten im Persönlichen Budget.
Ohne Lohnabrechnung kein Arbeitgebermodell – und deshalb muss sie finanziert werden.
Wie die Lohnabrechnung im Arbeitgebermodell praktisch funktioniert
Viele stellen sich unter Lohnabrechnung komplizierte Prozesse und viel Bürokratie vor. In der Praxis kann es jedoch sehr klar und strukturiert ablaufen.
1. Du übermittelst nur die relevanten Daten
Als Arbeitgeber:in gibst du monatlich weiter
(Beispiel kann von den tatsächlichen Werten abweichen):
die gearbeiteten Stunden
Zuschlagszeiten (z. B. Nacht, Wochenende, Feiertag)
Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankheit
Mehr musst du nicht vorbereiten.
2. Wir kümmern uns um den Rest
Auf Basis deiner Angaben übernehmen wir die komplette Lohnabrechnung im Arbeitgebermodell. Das bedeutet:
Erstellung der monatlichen Abrechnungen
Berechnung aller Abzüge
Meldungen an Sozialversicherungsträger
Meldungen an das Finanzamt
Kommunikation mit Krankenkassen
Vorbereitung aller notwendigen Nachweise
Du musst dich nicht durch Meldeportale arbeiten oder Fristen überwachen.Wir regeln das.
3. Deine Aufgaben bleiben überschaubar
Trotz externer Unterstützung bleibst du rechtlich Arbeitgeber:in. Das heißt, ein paar Schritte gehören weiterhin zu deinem Verantwortungsbereich
Du zahlst die Löhne anhand des Überweisungsprotokolls aus.
Du unterschreibst SEPA-Mandate für Berufsgenossenschaft, Finanzamt und Sozialversicherungsträger - so können die Behörden die Sätze unkompliziert abbuchen.
Du prüfst regelmäßig deine Konto-Ein- und Ausgänge.
Du behältst dein Budget im Blick.
Das war’s im Kern.
Keine eigenen Meldungen. Keine komplizierten Berechnungen. Keine Unsicherheit bei Fristen.
Warum diese Struktur so wichtig ist
Das Arbeitgebermodell steht für Selbstbestimmung. Gleichzeitig soll es dich nicht mit Verwaltungsaufgaben überfordern. Eine klar organisierte Lohnabrechnung für Assistenzkräfte im Arbeitgebermodell sorgt dafür, dass:
alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind
deine Assistenzkräfte korrekte Abrechnungen erhalten
dein Budget transparent eingesetzt wird
du dich auf deinen Alltag konzentrieren kannst
Gerade im deutschen System mit seinen festen Meldewegen und Abgabenpflichten schafft eine professionelle Abwicklung enorme Entlastung
FAQ
Was kostet die Lohnabrechnung im Arbeitgebermodell?
Die Kosten für die Lohnabrechnung sind im Arbeitgebermodell budgetfähig. Sie gehören zu den notwendigen Verwaltungskosten und werden vom zuständigen Leistungsträger im Rahmen des Persönlichen Budgets übernommen. Gerne erstellen wir Dir auf Anfrage ein unverbindliches Angebot
Ist die Lohnabrechnung im Persönlichen Budget verpflichtend?
Ja. Wenn du Assistenzkräfte im Arbeitgebermodell beschäftigst, bist du gesetzlich verpflichtet, eine korrekte Lohnabrechnung durchzuführen und alle Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzamt zu übermitteln.
Was muss ich als Arbeitgeber:in selbst erledigen?
Du übermittelst monatlich die benötigten Infos, beispielsweise:
gearbeitete Stunden
Zuschlagszeiten (z. B. Nacht, Wochenende, Feiertag)
Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankheit
Außerdem:
zahlst du die Löhne anhand des Überweisungsprotokolls aus
unterschreibst SEPA-Mandate für Berufsgenossenschaft, Finanzamt und Sozialversicherung
prüfst regelmäßig deine Konto-Ein- und Ausgänge
Alle Meldungen und Berechnungen übernehmen wir.
Darüber hinaus hast du als Arbeitgeber:in im Privathaushalt auch weitere Pflichten. Was genau zu deinen Aufgaben gehört sprengt hier den Rahmen (schreib uns gern, wenn wir hier einen gesonderten Artikel zu schreiben sollen.)
Wer macht die Meldungen an Krankenkasse und Finanzamt?
Die vollständigen Meldungen an Sozialversicherungsträger, Finanzamt und weitere zuständige Stellen werden im Rahmen der professionellen Lohnabrechnung übernommen. Du musst dich nicht selbst durch Meldeportale oder Fristen arbeiten



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