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Selbstbestimmung vs Kostendruck in der Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe steht 2025 unter massivem Kostendruck. Kommunale Spitzenverbände warnen vor einer „hohen Kostendynamik“ und fordern mehr Unterstützung von Bund und Ländern. Aktuelle Daten zeigen zugleich stark gestiegene Ausgaben in den Ländern.


Wichtig: Der Bedarf von Menschen mit Behinderungen wird individuell ermittelt – ICF-orientiert im Gesamtplanverfahren. Kosten- oder Sparvorgaben bestimmen den Bedarf nicht. Erst danach muss der Träger den Bedarf wirtschaftlich decken (z. B. über Vergütungsverträge und Wirksamkeits-/Wirtschaftlichkeitsprüfungen).

-> Bedarfsdeckung geht vor Wirtschaftlichkeit


Gleichzeitig haben die Träger einen Sicherstellungsauftrag: Sie müssen personenzentrierte Leistungen ortsunabhängig bereitstellen – auch in Zeiten knapper Kassen.


Was bedeutet der Sparkurs für Euch?


Pauschale Deckelungen oder Befristungen sind rechtlich heikel: Das BSG betonte, dass Zielvereinbarungen nur formal sind und wiederkehrende Leistungen – auch als Persönliches Budget – nicht generell befristet werden dürfen.


Euer Bedarf muss mit den finanziellen Mitteln zu decken seien - ist das nicht so, könnt ihr Widerspruch einlegen - auch stehen euch weitere rechtliche Schritte zur Verfügung.


Einzelfall statt Pauschale - die Leistung muss anhand einer Einzelfallprüfung festgestellt werden.



Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar. Sparpolitik darf den Zugang zu personenzentrierter Unterstützung nicht aushöhlen. Rechtlich zählt zuerst der Bedarf – und den müssen die Träger sicher und wirtschaftlich decken, statt ihn kleinzurechnen.


Nahaufnahme eines Schreibtisches mit Unterlagen zur Budgethilfe
Nahaufnahme eines Schreibtisches mit Unterlagen zur Budgethilfe


 
 
 

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