Ich will ein Persönliches Budget beantragen, aber wie?
- giuliamier
- 8. Sept.
- 3 Min. Lesezeit
Das Persönliche Budget (PB) ist eine gesetzlich verankerte Leistungsform, mit der du Teilhabeleistungen als Geldleistung bekommst – selbstbestimmt, planbar, und auf Wunsch trägerübergreifend. Rechtsgrundlage ist § 29 SGB IX.
Anspruch hat jeder von Behinderung betroffene oder bedrohte Mensch.
Überblick verschaffen und durchatmen
Die Informationen zu dem Thema sind oft so umfassend und schwer zu greifen, das man ganz schön erschlagen wird. Verschaffe dir einen Überblick und lass dich nicht verunsichern.
Hier erhältst du eine unabhängige und kostenlose Erstberatung:
Unter dem oben eingefügten Link findest du eine EUTB (ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) in Deiner Nähe.
Diese Beratungsstellen sind staatlich finanziert und verfolgen mit ihrer Beratung entsprechend keine wirtschaftlichen Eigeninteressen - daher unser Tipp: suche immer zuerst eine EUTB auf.
Wo fange ich an?
Was ist dein Ausgangspunkt? Welche Unterstützung benötigst du, um so leben zu können, wie du es möchtest (Alltag, Arbeit/Studium, Freizeit)?
Welche Ziele möchtest du erreichen (z. B. „selbstbestimmt leben mit Persönlicher Assistenz“)?
Tipp: Ziele und Bedarf sind die Basis für alles Weitere – sie fließen später in Teilhabeplan/Gesamtplan ein - mache dir also in Ruhe und ausführlich Gedanken dazu.
Antrag stellen – aber wo?: In NRW kannst du den PB-Antrag bei einem beteiligten Leistungsträger stellen (z. B. LVR/LWL bei Eingliederungshilfe, ggf. Pflege- Kranken- oder Unfallkasse). Dieser Träger koordiniert die Beteiligten beim trägerübergreifenden PB. Das heißt: du musst nicht bei jedem Leistungsträger einzeln einen Antrag stellen - wichtig ist, dass du ein trägerübergreifendes Persönliches Budget beantragst.
Fristen: Der erstangegangene Reha-Träger hat 2 Wochen zur Zuständigkeitsklärung; Weiterleitung oder Entscheidung nach den Fristen des § 14 SGB IX. Das gilt auch für die überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe. Wird dein Antrag nicht weitergeleitet, so bleibt der Träger zuständig und muss deinen Antrag bearbeiten.
Bedarfsermittlung: In NRW wird der Bedarf in der Eingliederungshilfe mit dem Instrument BEI_NRW erhoben – als strukturiertes Gespräch/Leitfaden.
Ergebnis ist der Gesamtplan (Eingliederungshilfe), der die Leistungen steuert, dokumentiert und regelmäßig fortgeschrieben wird (§ 121 SGB IX). Bei trägerübergreifenden Leistungen bildet er den gemeinsamen Rahmen.
Wo mehrere Träger beteiligt sind, kommt zusätzlich das Teilhabeplanverfahren zum Tragen (§ 19 SGB IX).
Budgetkalkulation & Zielvereinbarung: Nach der Bedarfsermittlung wird die Budgethöhe passend zum festgestellten Bedarf kalkuliert. Für die Umsetzung schließen Träger und Budgetnehmer:in eine Zielvereinbarung – sie regelt u. a. Ziele, Nachweise/Qualität und die Höhe des (Teil-)Budgets (§ 29 Abs. 4 SGB IX).
Bewilligung & Auszahlung: Nach Einigung über Ziele, Nachweise und Betrag erfolgt der Bewilligungsbescheid; das Geld wird (meist monatlich) ausgezahlt. Beim trägerübergreifenden PB zahlen die beteiligten Träger ihren Anteil in ein Gesamtbudget.
Vernetze dich
Suche dir wenn möglich ganz früh im Prozess Unterstützung, lass dich bei einer EUTB beraten, melde dich bei einem Assistenzdienst oder einer Budgetassistenz. Bei Facebook gibt es einige tolle und informative Gruppen zum Persönlichen Budget, in NRW wird regelmäßig ein Stammtisch (online) für Assistenznutzende organisiert.
>> Weiterführende Links und hilfreiche Informationen:
Beratung für behinderte Arbeitgeber:innen, rechtliche Grundlagen zum PB und Vieles mehr findet ihr hier:
Für einen allgemeinen Überblick zu Grundlagen des Persönlichen Budgets:
Hier bekommt ihr unabhängige und kostenlose Beratung:
Hier könnt ihr euch mit anderen Menschen mit Unterstützungsbedarf austauschen und erhaltet häufig gute Tipps und rechtliche Grundlagen:
Netwerken hilft!
In NRW gibt es einen tollen Stammtisch (online)
**Unsere Beiträge sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, ersetzen jedoch keine Rechtsberatung.
Bei forsea.de findet ihr eine Liste mit branchenkundigen Anwält:innen.**



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